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AEEG 234/2013/R/EEL

Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas hat mit der Bestimmung AEEG 234/2013/R/EEL die technische Anpassung von Produktionsanlagen erweitert. Dies ist eine Anpassung der bekannten Bestimmung 84/2012/R/EEL, welche ursprünglich nur für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss gültig war.

Betroffen sind hiervon alle Produktionsanlagen welche vor dem 31 März 2012 in Betrieb genommen worden sind. Anzupassen sind somit alle Produktionsanlagen mit einer Leistung bis 50kW mit Mittelspannungsanschluss und ab 6kW mit Niederspannungsanschluss.

Die betroffenen Anlagen müssen so nachgerüstet werden, dass die Anforderungen des Paragraphs 5 des Anhang A70 der technischen Bestimmungen von Terna eingehalten werden. Ausnahmen sind nur bei der Einhaltung des Frequenzbereiches möglich, jedoch muss gewährleistet sein, dass die Produktionsanlage im Frequenzbereich von 49 bis 51Hz am Netz bleibt. Eine Forderung der kompletten Anpassung an die neue CEI- Norm 0-21 konnten wir nicht erkennen.

Für diese Anpassungen sind folgende Fristen gesetzt:

– Anlagen mit Niederspannungsanschluss mit einer Leistung von 6 bis 20kW innerhalb 30. April 2015,

– Anlagen mit Niederspannungsanschluss mit einer Leistung über 20kW innerhalb 30. Juni 2014,

– Anlagen mit Mittelspannungsanschluss mit einer Leistung bis 50kW innerhalb 30. Juni 2014.

Nach erfolgter Anpassung unterzeichnet der Produzent einen neuen Parallelvertrag für betreffende Anlage und legt eine Eigenerklärung nach D.P.R. 445/00 der Installationsfirma über die erfolgte Anpassung vor, welche bestätigt, dass betroffene Produktionsanlage in der Lage ist im Frequenzbereich von 49 bis 51Hz am Netz zu bleiben und des Weiteren die Konformität bezüglich des Paragraph 5 des Anhangs A70 der technischen Bestimmungen von Terna einhält. Es ist kein Bonus für diese Anpassung vorgesehen.

Es wird angemerkt bei Nichtanpassung der in diese Regelung fallenden Produktionsanlage der GSE die Aussetzung von eventuellen Förderungen vorsieht.

Dokumente:

  • ALLEGATO A – Addendum al regolamento di esercizio in parallelo con reti di Azienda Energetica S. Martino di impianti di produzione di energia elettrica di proprietà del produttore
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  • ALLEGATO B – Dichiarazione di conformità ai sensi dell’art. 5 BIS3 della delibera 243/2013/R/EEL circa le funzionalità e le regolazioni delle protezioni
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  • ALLEGATO C – Elenco e recapiti del personale autorizzato
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Links:

AEEG 234/2013/R/EEL http://www.autorita.energia.it/it/docs/13/243-13.htm

84/2012/R/EEL http://www.autorita.energia.it/it/docs/12/084-12.htm

Anhang A70 http://www.terna.it/


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