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Entgelt für den Messdienst der produzierten Energie in Niederspannung

Das Entgelt für den Messdienst der Produzierten Energie  im Sinne der „delibera 88/07“ ist nachfolgend aufgelistet und hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, verlängerbar jedes weitere Jahr. Bei vorzeitigem Kündigen des Vertrages verpflichtet sich der Antragsteller den Betrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen.

Um das Entgelt für den Messdienst festzulegen, bezieht man sich auf die Spannung des Messpunktes, wo das Messgerät installiert ist .

Jahresentgelt

• Messdienst für eine Anlage in NS mit einer max Leistung bis zu 20 kW. Das Entgelt ist laut „Delibera 88/07 und nachträgliche Änderungen definiert und beträgt seit 1.1.2009  27, 1069.-  €/Jahr
• Messdienst für eine Anlage in NS mit einer max Leistung über 20 kW
das Entgelt beträgt 300.- €/Jahr (ohne Mehrwertsteuer).
der Messdienst beinhaltet:

  1. Lieferung und Installation des Messgerätes (140.- €/Jahr);
  2. Instandhaltung des Messgerätes ( 100.- €/Jahr);
  3. Datenauslesen, registrieren und Überprüfen der Messungen (60.- €/Jahr)

• Das Entgelt beinhaltet nicht die Lieferung, Installation und Instandhaltung der Strom und Spannungswandler (TA,TV), sofern für die Messung notwendig.

Einmalige Kosten

• Das Entgelt für die Installation und Wartung von Strom- und Spannungswandlern welche Anlagen mit einer maximalen Leistung über 30 kW vorgesehen sind, beträgt 200.- € (Ohne Mehrwertsteuer).
• Der Betrag ist vor Installation der Geräte zu bezahlen.


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